Welche Dokumente in Armenien notariell beglaubigt werden müssen

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Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nur bei Rechtsgeschäften nötig, sondern auch bei Übersetzungen, Vollmachten, Einverständniserklärungen und Kopien. In diesem Beitrag haben wir die häufigsten Fälle gesammelt und erklären, worin sich die notarielle Beglaubigung von der Apostille unterscheidet.

Was üblicherweise beim Notar beglaubigt wird

Dokument oder VorgangWas der Notar tutZu beachten
Armenische Übersetzung eines fremdsprachigen DokumentsBeglaubigt die Übersetzung zusammen mit dem OriginalBehörden (z. B. das Passamt) verlangen ausdrücklich eine notariell beglaubigte Übersetzung
Vollmacht (privat oder geschäftlich)Beglaubigt die Unterschrift und den Inhalt der VollmachtFür die Verwendung im Ausland ist oft zusätzlich eine Apostille nötig
Einverständnis des EigentümersBeglaubigt das Einverständnis, wenn der Eigentümer nicht anwesend sein kannEtwa bei der Anmeldung unter fremder Adresse verlangt der Migrationsdienst ein notarielles Einverständnis mit Vorname, Nachname, Vatersname und Geburtsdatum der Anzumeldenden
Kopie eines DokumentsBestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmtEine einfache Fotokopie reicht vielen Behörden nicht
ImmobiliengeschäfteBeurkundet den VertragWeitere Anforderungen hängen vom Geschäft ab – fragen Sie beim Notar nach
Erklärung, UnterschriftsbeglaubigungBeglaubigt die UnterschriftWird bei Gericht, bei Banken und ausländischen Behörden verwendet

Die Liste ist nicht abschließend. Die endgültige Anforderung bestimmt immer die Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen.

Notarielle Beglaubigung und Apostille – zwei verschiedene Dinge

Der Notar bestätigt die Echtheit eines Dokuments, einer Unterschrift oder einer Übersetzung innerhalb Armeniens. Die Apostille ist ein späterer Schritt für die Verwendung im Ausland und wird ausschließlich vom Staat erteilt: vom Justizministerium der Republik Armenien (für Personenstands-, notarielle, gerichtliche und andere amtliche Dokumente) oder vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport (für Bildungsdokumente).

Wichtige Regel: Damit eine Übersetzung eine Apostille erhalten kann, muss sie zuerst notariell beglaubigt sein – eine unbeglaubigte Übersetzung, eine einfache Kopie oder ein Scan erhält keine Apostille. Die übliche Reihenfolge lautet daher: Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille (wenn das Land Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist). Für andere Länder kann eine konsularische Legalisation nötig sein. Mehr dazu im Beitrag So erhalten Sie eine Apostille in Armenien.

Apostil.am stellt keine Apostillen aus. Wir beraten Sie kostenlos, an welche Behörde Sie sich wenden und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, übersetzen das Dokument und den Apostille-Text und gehen für Sie zum Notar.

Was Sie über notarielle Übersetzungen wissen sollten

  1. Der Notar heftet die Übersetzung an das Original (oder an dessen notarielle Kopie). Daher muss das Original zu uns gelangen – persönlich oder per Kurier. Eine notarielle Übersetzung per Scan oder online gibt es nicht.
  2. Der Scan dient nur der Preisberechnung.
  3. Wenn Sie eine schnelle Online-Lösung brauchen, bestellen Sie eine Übersetzung mit Stempel: Sie senden einen Scan und erhalten ein PDF mit dem Stempel des Übersetzungsbüros per E-Mail, das Papierexemplar per Kurier in Jerewan oder im Büro. Das eignet sich, wenn keine notarielle Beglaubigung verlangt wird.

Fragen und Antworten

Übersetzt der Notar das Dokument selbst? Nein, die Übersetzung fertigt ein Übersetzer an, der Notar beglaubigt sie.

Kann eine Apostille auf einen einfachen Scan oder eine Kopie gesetzt werden? Nein. Die Apostille wird auf ein amtliches Dokument oder eine notariell beglaubigte Übersetzung gesetzt, nicht auf einen einfachen Scan oder eine Kopie.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Wir empfehlen, die Anforderungen bei der Stelle zu klären, bei der Sie das Dokument einreichen.

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